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MÜNCHEN / 05.09.2005
Mit dem heutigen Tag ist der Deutsche Alpenverein e.V. national anerkannter Naturschutzverband.
Josef Klenner, Präsident des DAV, nahm im Rahmen einer Pressekonferenz im Alpinen Museum des DAV die Urkunde aus den Händen von Bundesumweltminister Jürgen Trittin
entgegen.
Josef Klenner betonte in seiner Rede: „Es ist für den Deutschen Alpenverein eine große Ehre, als erster Verband nach der Novellierung des Gesetzes im Jahr 2002 die Anerkennung nach § 59 Bundesnaturschutzgesetz zu erhalten. Wir sehen dies als Anerkennung unseres Bemühens, die Naturnutzung und die Belange des Naturschutzes in Einklang zu bringen.“
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Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
2002 wurde das Naturschutzrecht mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz umfassend modernisiert und löste das bis dahin geltende, zum Teil noch aus dem Jahr 1976 stammende Regelwerk ab.
Wichtigste Neuerung aus Sicht des DAV ist die im Gesetz getroffene Feststellung, dass der Schutz der Natur und die Nutzung der Natur für Sport und Erholung keine Gegensätze sind. Damit sieht sich der Alpenverein auch in seiner bisherigen Arbeit bestätigt. So formuliert das Gesetz auch eine Position, die der Alpenverein seit langen Jahren vertritt und zu seinem Motto gemacht hat: „Natur und Landschaft sind so zu schützen, dass ihr Erholungswert auf Dauer gesichert ist“.
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Praktischer Naturschutz im DAV
Das neue Gesetz sieht vor, dass nicht nur altruistische Naturschutzverbände anerkannt werden können.
Vielmehr steht das Verfahren nun auch Verbänden offen, die neben dem Naturschutz die natur- und landschaftsverträgliche Sportausübung als Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sehen.
Dass der DAV diese Anforderungen des Gesetzes in besonderer Weise erfüllt, beweisen die zahlreichen praktischen Beispiele der Vereinsarbeit:
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